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Bürger haben ein Recht auf Transparenz der Agrarsubventionsempfänger

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Bürger haben ein Recht auf Transparenz der Agrarsubventionsempfänger
Steuerzahlerbund fordert Ministerin Ilse Aigner zum Umdenken auf

„Aus Sicht des europäischen Steuerzahlerbundes ist es absolut unverständlich, dass Deutschland nicht bereit ist, die Empfänger von EU-Agrarhilfen bekannt zu geben“, so Rolf von Hohenhau. „Es geht schließlich um Steuergelder und es ist legitim, dass die Menschen wissen, wofür ihr Geld ausgegeben wird.“ Der Steuerzahlerbund fordert deshalb Bundesagrarministerin Ilse Aigner auf, umzudenken.

Mit rund 50 Mrd. Euro machen die Subventionen für die Landwirtschaft knapp die Hälfte des gesamten EU-Budgets aus. Immer wieder komme es in diesem Bereich zu Fällen von Missbrauch und Verschwendung von Steuermitteln, so Rolf von Hohenhau. Der europäische Steuerzahlerbund begrüße und unterstütze deshalb den Ansatz des EU-Rats und der EU-Kommission, die Auszahlungen transparent und damit besser kontrollierbar zu machen.

Den Datenschutz in diesem Zusammenhang als Gegenargument vorzuschieben, sei eher fadenscheinig. Wer EU-Mittel in Anspruch nehme, müsse sich darüber im Klaren sein, dass er damit auch eine Verpflichtung zur Transparenz und Effizienz eingehe.

Der Widerstand gegen mehr Transparenz und damit die Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarhilfen komme weniger von den kleinen Landwirten, sondern vielmehr von Agrar-Großbetrieben und Großunternehmen, die sogar teilweise nicht direkt mit Landwirtschaft zu tun haben, so der Steuerzahlerpräsident.

„Der Fehler liegt im System. Wieso bekommen überhaupt Betriebe, Großunternehmen oder Personen, wie beispielweise dass englische Königshaus oder Lufthansa, die auf finanzielle Hilfen gar nicht angewiesen sind, EU-Mittel? Weil sie einen objektiven Anspruch ableiten können. Das System stellt nicht die subjektive Bedürftigkeit in den Vordergrund“, so Rolf von Hohenhau.

Der europäische Steuerzahlerbund empfiehlt alle öffentlichen Antragsformulare im Agrarbereich so umzustellen, dass der Erhalt der Mittel nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung einer Veröffentlichung erfolgt, damit gäbe es auch keine Möglichkeit für betroffene Landwirte oder Unternehmen, gerichtlich gegen die Veröffentlichung dieser Daten vorzugehen.

Brüssel/München, den 24. April 2009
Michael Jäger